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(leichter) Funkkraftwagen (Kfz. 61) & Peilkraftwagen a (Kfz. 61) mit Fahrgestell des l. gl. Lkw. (o) mit Einheitsfahrgestell für l Lkw.
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Der leichte Funkkraftwagen (Kfz. 61), abgekürzt l. Fu. Kw. (Kfz. 61), und der Peilkraftwagen a (Kfz. 61), abgekürzt Peilkw. a (Kfz. 61), mit Fahrgestell des l. gl. Lkw. (o) waren äußerlich nicht zu unterscheiden. Sie unterschieden sich nur bei der mitgeführten Funkgeräte Ausstattung. An der rechten Seite des Aufbaus wurden acht Steckmastrohre 1,25 m mitgeführt.
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Der geschlossene Aufbau 4 hatte eine Tür in der Rückwand und eine in der rechten Seite. Diese Aufbauform konnte auf Basis des Büssing-NAG G 31, des Magirus M 206 und des Mercedes-Benz G 3 a nachgewiesen werden.
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Neben dem 10 m bzw. 9 m Kurbelmast und dem 10 m Steckmast war in dem Fahrzeug eine Dachantenne fest eingebaut. Je 30 m Kabel war auf beiden Seiten des Dachs in Zickzackform verlegt. Das Kabel wurde durch Abdeckleisten aus Holz geschützt, was auf dieser Aufnahme gut zu erkennen ist.
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Die Einführung der Geländekette machte spezielle Halterungen an beiden Seiten des Aufbaus erforderlich. Die acht Steckmastrohre 1,25 m wurden nun in Gruppen zu vier auf die Klappen der hinteren Staufächer verlagert. In den späten 1930er Jahren entfiel die Klassifizierung leicht beim Funkkraftwagen (Kfz. 61).
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Auch der Funkkraftwagen (Kfz. 61) mit Einheitsfahrgestell für l. Lkw. verfügte über eine Dachantenne und einen Kurbelmast 9 m am Heck. Die Dachantenne war jedoch nicht verdeckt eingebaut. (Abbildung aus D 804/4)
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