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leichter geländegängiger Personenkraftwagen (Kfz. 1)
mit Fahrgestell des l. Pkw. (o),
mit Fahrgestell des l. Pkw. Typ K 1,
mit Einheitsfahrgestell I für l. Pkw.,
mit Einheitsfahrgestell I für l. Pkw. Typ 40
 & mit Fahrgestell des m. Pkw. (o)

 

 

BMW_315_Kübelwagen_02

 

 

Kübelwagen auf dem Fahrgestell des l. Pkw. (o) mit einem Hubraum von bis zu 1.500 cm³, wurden als leichte geländegängige Personenkraftwagen (Kfz. 1), abgekürzt l. gl. Pkw. (Kfz. 1), klassifiziert. Es wurden Fahrgestelle von BMW (3/15 PS, 3/20 PS, 309, 315), Hanomag (3/16 PS, 4/20 PS, 4/23 PS, Garant), Opel (P 4) und Röhr (Junior) verwendet. Ab 1938 kamen noch Fahrgestelle von Steyr (Typ 250), Tatra (T 57 K) und Skoda (Popular 1100) dazu. Frühe Kfz. 1 hatten nur drei Sitze. Spätere Modelle hatten vier Sitze und feste Türen.

 

 

 

 

 

l_gl_PKW_Kfz_1_&_SdKfz_11-1

 

 

Auf Basis des Einheitsfahrgestell I für l. Pkw. bzw. Einheitsfahrgestell I für l. Pkw. Typ 40 hatte der leichte geländegängige Personenkraftwagen (Kfz. 1) einen Hubraum von bis zu 2.000 cm³. Dieses Modell hatte von Anfang an vier Sitze und vier Türen. Am Fahrzeugheck war ein Gerätekasten mit gerader Rückseite angeordnet. In ähnlicher Ausführung gab es in geringer Stückzahl ein Kfz. 1 auf Basis des Mercedes-Benz Typ 170 VK, der als m. Pkw. (o) klassifiziert wurde.

 

 

 

 

 

VW_Kübelwagen_Lt_Keiser_Uffz_Wahling_3_PD

 

 

Am zahlreichsten wurde der leichte geländegängige Personenkraftwagen (Kfz. 1) auf Basis des VW Typ 82, der von der Wehrmacht als l. Pkw. Typ K 1 bezeichnet wurde, gefertigt.

 

 

 

 

 

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