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leichter geländegängiger Personenkraftwagen (Kfz. 1) mit Fahrgestell des l. Pkw. (o), mit Fahrgestell des l. Pkw. Typ K 1, mit Einheitsfahrgestell I für l. Pkw., mit Einheitsfahrgestell I für l. Pkw. Typ 40 & mit Fahrgestell des m. Pkw. (o)
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Kübelwagen auf dem Fahrgestell des l. Pkw. (o) mit einem Hubraum von bis zu 1.500 cm³, wurden als leichte geländegängige Personenkraftwagen (Kfz. 1), abgekürzt l. gl. Pkw. (Kfz. 1), klassifiziert. Es wurden Fahrgestelle von BMW (3/15 PS, 3/20 PS, 309, 315), Hanomag (3/16 PS, 4/20 PS, 4/23 PS, Garant), Opel (P 4) und Röhr (Junior) verwendet. Ab 1938 kamen noch Fahrgestelle von Steyr (Typ 250), Tatra (T 57 K) und Skoda (Popular 1100) dazu. Frühe Kfz. 1 hatten nur drei Sitze. Spätere Modelle hatten vier Sitze und feste Türen.
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