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Als schwerer Lastkraftwagen, offen (o), abgekürzt s. Lkw., off. (o), wurden handelsübliche Lastkraftwagen mit einem Eigengewicht von bis zu 8.900 kg und einer Nutzlast von mehr als 3.500 kg klassifiziert. Das zulässige Gesamtgewicht durfte 18.500 kg nicht überschreiten. Die entscheidende Größe bei der Klassifizierung war die Nutzlast. Der Büssing-NAG 500 S mit einem Eigengewicht von 5.350 kg und einer Nutzlast von 4.750 kg war ein typischer Vertreter dieser Klasse.
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