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Funkkraftwagen (Kfz. 2) mit Fahrgestell des l. Pkw. Typ K1, mit Einheitsfahrgestell I für l. Pkw., mit Einheitsfahrgestell I für l. Pkw. Typ 40 & mit Fahrgestell des m. Pkw. (o)
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Der Funkkraftwagen (Kfz. 2), abgekürzt Fu. Kw. (Kfz. 2), auf Basis des Einheitsfahrgestells I für l. Pkw. bzw. Einheitsfahrgestells I für l. Pkw. Typ 40 wich in seinem Aufbau vom l. gl. Pkw. (Kfz. 1) ab. Für das Fahrgestell galten die gleichen Spezifikationen, es waren aber nur drei Sitze und drei Türen vorhanden.
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An Stelle der vierten Tür des Kfz. 1 war beim Kfz. 2 ein weiterer Gerätekasten angeordnet, auf dem die Funkanlage untergebracht war. Der Gerätekasten am Heck hatte, im Gegensatz zum Kfz. 1, eine schräge Rückseite.
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Der Fu. Kw. (Kfz. 2) auf Basis des m. Pkw. (o) (Mercedes-Benz Typ 170 VK) hatte einen ganz ähnlichen Aufbau. Auf dieser Aufnahme ist der zusätzliche Gerätekasten und die Antennenhalterung an der linken Seite hinten gut zu erkennen. Fu. Kw. (Kfz. 2) auf Basis des l. Pkw. (o) konnten bislang nicht nachgewiesen werden.
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Auf Basis des l. Pkw. Typ K 1 (VW Typ 82) hatte der Fu. Kw. (Kfz. 2) ebenfalls einen zusätzlichen Gerätekasten, die normale Karosserie mit vier Türen war jedoch beibehalten worden. (Abbildung aus D 827/1)
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