|
|
|
|
Funkkraftwagen (Kfz. 19) mit Fahrgestell des l. gl. Lkw. (o), mit Einheitsfahrgestell II für s. Pkw. & mit Einheitsfahrgestell II für s. Pkw. Typ 40
|
|
|
|
|
|
Der Funkkraftwagen (Kfz. 19) mit Fahrgestell des l. gl. Lkw. (o), abgekürzt Fu. Kw. (Kfz. 19), wurde nur auf den Fahrgestellen des Krupp L 2 H 43 und L 2 H 143 gefertigt. Je nach Funkgeräteausstattung hatte der Funkkraftwagen (Kfz. 19) nur eine Stabantenne oder eine Stabantenne und eine zusätzliche Bügelantenne.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Das Krupp Fahrgestell wurde zwar offiziell als l. gl. Lkw. (o) geführt, war aber als s. gl. Pkw. (o) entwickelt worden. Daher wurde in diesem Fall eine Kfz. Nummer aus dem Block der s. gl. Pkw. verwendet. Nach dem Gerätnachweis D 804/1 vom 20.03.1937, liefen die Fu.Kw. (Kfz. 19) in den mittleren Funktrupps b (mot.).
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Später wurde der Fu. Kw. (Kfz. 19) auch auf den Einheitsfahrgestellen für s. Pkw. und s. Pkw. Typ 40 beschafft. Derartige Fahrzeuge liefen beispielsweise bei Führungs-Nachrichten-Regimentern.
|
|
|
|
|
|
- - - - - - - - - - - - - - -
|
|
|
|
|
|
<< zurück zu den Kfz. Nummern
|
|